Unsere Leistungen
Was wir für Sie tun können
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Grundpflege nach SGB XI Wir unterstützen Sie zu Hause bei der Körperpflege, beim Essen und beim Bewegen. Wie viel Hilfe Sie brauchen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
Körperpflege
- Ganzkörperwäsche
- Teilwäsche Oberkörper
- Teilwäsche Unterkörper
- Teilwäsche Hände und Gesicht
- Duschen
- Baden
- Zahnhygiene
- Haarpflege und Rasur
- Haut- und Nagelpflege
- Darm- und Blasenentleerung
- Wechseln von Inkontinenzeinlagen
- Wechseln und Entleeren des Urinbeutels
- Wechseln und Entleeren des Stomabeutels
- An- und Entkleiden
Ernährung
- Zubereiten einer Mahlzeit
- Anreichen von Mahlzeiten
- Sondenkost bei implantierter Magensonde
Mobilität
- Aufstehen
- Zu-Bett-Gehen
- Fortbewegung innerhalb der Wohnung
- Unterstützung beim Aufrichten, Hinsetzen und Hinlegen
- Körper- und situationsgerechtes Lagern
- Mobilisierung
- Begleitung außer Haus zu Aktivitäten und Terminen
Behandlungspflege nach SGB V Medizinische Versorgung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Unsere geschulten Pflegekräfte übernehmen sie ebenfalls bei Ihnen zu Hause.
Leistungen der Behandlungspflege
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Infusionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden
- Wechseln oder Entfernen eines Katheters
- Wundversorgung und Dekubitusversorgung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Portversorgung
- Stomaversorgung
- Versorgung bei Trachealkanüle
- Versorgung bei Thoraxdrainagen
- Versorgung bei Diabetes
- Katheterpflege harnableitender Katheter
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI Wir halten Ihre Wohnung in Ordnung und helfen bei den Aufgaben, die im Alltag anfallen. So bleibt Ihr Zuhause ein Zuhause.
Leistungen der Hauswirtschaft
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Geschirrspülen
- Einkaufshilfe
- Briefkasten leeren
- Blumen gießen
- Betten machen und beziehen
- Müllentsorgung
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI Wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernehmen wir die Vertretung. Das geht stundenweise, tageweise oder wochenweise. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wann Verhinderungspflege greift
- Erholungsurlaub der pflegenden Angehörigen
- Krankheit der Pflegeperson
- Sonstige Verhinderung
- Vertretung stundenweise, tageweise oder wochenweise
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Wird ein Patient zu Hause von einer privaten Pflegeperson ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt, muss in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch geführt werden. Diesen Beratungseinsatz übernehmen wir für Sie.
Der Beratungseinsatz umfasst
- Beratungsgespräch in regelmäßigen Abständen
- Für Pflege durch private Pflegepersonen
- Durchführung bei Ihnen zu Hause
Weitere Dienstleistungen individuell nach Absprache Vieles lässt sich individuell vereinbaren. Sprechen Sie uns auch dann an, wenn Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche.
Individuell nach Absprache
- Besorgen von Pflegehilfsmitteln
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Begleitung zum Arzt
- Hilfe bei Anträgen an Pflegekasse oder Behörden
- Beratung zu Hausfriseur, Krankengymnastik, Fußpflege oder Menüservice
- Vereinbaren von Arztterminen und Arztkommunikation
- Freizeitgestaltung
Grundsicherung nach SGB XII: Leistungen nach § 27 Abs. 3, § 70 und § 72 rechnen wir ebenfalls ab. Sprechen Sie uns auch dann an, wenn der von Ihnen benötigte Versorgungsaspekt hier nicht aufgeführt ist. Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen über alle Wünsche zu sprechen.
Für pflegende Angehörige
Wenn Sie selbst pflegen, springen wir ein
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner selbst? Dann wissen Sie, wie viel Kraft das kostet. Wenn Sie durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sind, übernehmen wir die Vertretung, stundenweise, tageweise oder wochenweise. Die Kosten der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI trägt die Pflegekasse.
Auch den vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir für Sie durch. Und wenn Sie einfach nur wissen möchten, welche Möglichkeiten es gibt: Rufen Sie an. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern.
Häufige Fragen
Das fragen uns Angehörige am häufigsten
Sind Sie auch nachts und am Wochenende erreichbar?
Ja. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Unsere Rufbereitschaft erreichen Sie unter 040 / 380 87 300, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Was kostet die Pflege und wer bezahlt sie?
Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit den Kostenträgern ab, in der Regel mit der Pflegekasse, der Krankenkasse oder dem Sozialhilfeträger. Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zahlt die Pflegekasse. Was in Ihrem Fall gilt, besprechen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Brauche ich für Ihre Leistungen einen Pflegegrad?
Für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI brauchen Sie einen Pflegegrad. Die Behandlungspflege nach SGB V läuft dagegen über eine ärztliche Verordnung. Bei der Antragstellung bei der Pflegekasse unterstützen wir Sie gern.
Kommt immer dieselbe Pflegekraft zu uns?
In der Regel werden unsere Patienten immer von denselben Pflegekräften betreut. Ohne ständigen Wechsel und die damit verbundene Umgewöhnung bleibt mehr Zeit für die eigentliche Versorgung. Und es entsteht Vertrauen.
Ich pflege meinen Angehörigen selbst. Können Sie mich entlasten?
Ja. Wenn Sie als private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sind, übernehmen wir die Vertretung stundenweise, tageweise oder wochenweise (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI). Auch den vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir für Sie durch.
Nicht sicher, was Sie brauchen?
Das müssen Sie auch nicht sein. Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, welche Leistungen infrage kommen und wer die Kosten trägt.